
Ich habe eine Frage über
COVID-19
Ja, das können Sie. Allerdings müssen Sie sich an die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes halten. Welche Tests erforderlich sind, erfahren Sie auf der Website der Regierung.
Sollte in Ihrem Reisezeitraum eine Quarantäneverpflichtung in Ihrem Urlaubsland oder im Herkunftsland auf Bundes- oder Landesebene herrschen, geben wir Ihnen die Garantie, dass Sie die volle Reisesumme zurückerhalten. Selbstverständlich können Sie sich dann noch immer für einen Urlaub zu einem anderen Reiseziel entscheiden. Diese Garantie gilt für Buchungen während der gesamten Saison. Die Geld-zurück-Garantie ist nicht gültig, wenn die Quarantäne durch Ihren Impfstatus oder der Ihrer Reisegesellschaft verursacht wird.
Sofern Sie nicht selber positiv getestet sind, jedoch in Kontakt mit einer infizierten Person gekommen sind und dadurch verpflichtet sind, in Quarantäne zu verbleiben, ist dies ein gültiger Grund für eine kostenlose Änderung oder Stornierung Ihres Urlaubes. In diesem Falle müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie zu dieser Quarantäne verpflichtet sind und Ihre Reiserücktrittsversicherung dies nicht vergütet. Sofern Sie über Roan nach dem 01.01.2022 eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, wird ein solcher Fall von der Versicherung gedeckt.
Bei den meisten Reiserücktrittsversicherung ist ein positives Testergebnis ein Grund zur Vergütung der Stornogebühren. Wir empfehlen daher den Abschluss einer solchen Versicherung, um kein Risiko einzugehen. Kontrollieren Sie vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen, um sicher zu gehen, dass Sie ausreichend abgesichert sind.
Sie können bei Roan eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Bei dieser Reiserücktrittsversicherung ist eine nachgewiesene Covid-19 Infektion ein vergüteter Stornierungsgrund. Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss bis spätestens 7 Tage nach Buchung abgeschlossen werden. Unsere Reisespezialisten informieren Sie gerne diesbezüglich.
Wir nehmen eine Woche vor Anreise Kontakt mit Ihnen auf, sollte Ihr Urlaub nicht stattfinden können.
Sofern Ihr Urlaubsziel einen negativen PCR-Test verlangt, ist dies kein gültiger Grund, um Ihren Urlaub kostenlos zu stornieren. Ein solcher PCR-Tests geht auf Kosten des Urlaubers.
Es ist möglich, durch und in Länder zu reisen, die den Code Orange haben, aber bitte überprüfen Sie Ihre Reiseversicherung, ob Sie versichert sind für den Fall, dass Sie während Ihrer Reise oder Ihres Urlaubs unerwartet im Krankenhaus landen.
Nein, Sie erhalten keine Entschädigung sollte es vor Ort Einrichtungen geben, die in Zusammenhang mit Covid-19 nicht geöffnet sind.
Ja, denn auf dem Campingplatz sind Sie viel an der frischen Luft. Zudem haben wir Richtlinien für unsere Mitarbeiter aufgestellt und Maßnahmen getroffen, was die Sicherheit und Reinigung betrifft. So gebrauchen wir schützende und desinfizierende Mittel. Zudem werden unsere Mitarbeiter jederzeit genug Abstand halten.
Angesichts der gegenwärtigen Situation, in der wir uns befinden, möchten wir Ihre Aufmerksamkeit hier auf eine Reihe von Maßnahmen lenken, die zur Sicherheit aller beitragen.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie neueste Informationen sowie eventuelle Änderungen bezüglich aktueller Reisewarnungen:
Deutschland: https://www.auswaertiges-amt.de/...
Schweiz: https://www.eda.admin.ch/eda/de...
Österreich: https://www.bmeia.gv.at/reise...
Wir bitten Sie, eventuelle Kurtaxe oder Extras, die noch vor Ort gezahlt werden müssen, möglichst bargeldlos zu bezahlen. Auf den meisten Campingplätzen können Sie mit einer Zahlungsaufforderung bezahlen, die Ihnen per SMS oder E-Mail zugeschickt wird. Sollten Sie doch in bar bezahlen wollen, so ist dies natürlich auch möglich.
Die Verpflichtungen und Regeln sind je Land unterschiedlich und unterliegen stetigen Änderungen. Für die aktuelle Situation verweisen wir Sie auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de. Zusätzliche Maßnahmen an Ihrem Urlaubsziel sind kein gültiger Grund für eine kostenlose Stornierung.
Wenn Sie sich für eine Stornierung entscheiden, berechnen wir die regulären Stornierungsgebühren. Haben Sie Zweifel bezüglich Ihres Urlaubs? Eine Umbuchung auf ein anderes Ziel ist jederzeit möglich. Sofern die neue Buchung teurer wird bezahlen Sie den Mehrpreis. Wenn die geänderte Buchung günstiger wird, berechnen wir Stornogebühren über die Differenz der Reisesumme. Wir hantieren den Stornoprozentsatz, der zum Zeitpunkt der Änderung gültig ist. Für den neuen Reisepreis werden die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Preise hantiert. Für Änderungen innerhalb von 28 Tagen vor Ankunft hantieren wir den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preis.
Gegebenenfalls sind Sie verpflichtet, einen negativen PCR-Test vorzulegen. Sie können hierfür einen Termin z.B. bei einem Testcenter in Ihrer Nähe machen. Gehen Sie sicher, dass Sie das Testergebnis auch in Form eines Reisenachweises erhalten. Für mehr Informationen zu den aktuellen Reisehinweisen verweisen wir Sie auf die Seite des Auswärtigen Amtes.
Dies kommt auf Ihr Reiseziel an und auch das Mindestalter ist je Land unterschiedlich. Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf die Seite des Auswärtigen Amtes. Sofern Sie diese Bedingungen nicht einhalten wollen, ist dies kein gültiger Grund für eine Stornierung. Eine Ausnahme bildet die Impfung für Kinder bis zu 11 Jahren, solange von der STIKO noch keine allgemeine Impfempfehlung für diese Altersgruppe abgegeben wurde.
Sofern während Ihres Aufenthaltes eine Änderung in den Reisewarnungen stattfindet, also für Ihr Reiseziel auf einmal eine Reisewarnung gilt, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Urlaub zu Ende zu führen. Sie reisen in dem Moment sehr wohl auf eigenes Risiko. Sie können in so einem Fall auch Kontakt mit uns aufnehmen, sodass wir Sie gegebenenfalls auf ein anderes Reiseziel umsetzen können, für das noch keine Reisewarnung gilt. Die letzte Möglichkeit besteht darin, dass Sie Ihren Urlaub abbrechen. In dem Fall erhalten Sie die Urlaubstage, die Sie nicht genutzt haben, von uns vergütet. Beispiel: Ihre komplette Reisesumme beläuft sich auf 1.400,- € für 7 Nächte und Sie reisen am 3. Tag ab, dann haben Sie die 5 Nächte Ihrer Urlaubsbuchung nicht nutzen können und erhalten 1.000,- € zurück erstattet.
Wir behalten die neuesten Entwicklungen bezüglich des Coronavirus in den Ländern, in denen wir Urlaub anbieten, genau im Auge.
Nein, dies ist kein gültiger Grund für eine Stornierung. Natürlich sind wir jederzeit bereit zu schauen, ob wir Ihren Urlaub innerhalb von 2022 auf ein anderes Ziel verlegen können. Wenn der neue Reisepreis höher ist, müssen Sie den Mehrpreis bezahlen. Wenn der neue Reisepreis günstiger ist, berechnen wir eine Stornogebühr über die Differenz. Wir verwenden das Datum der Änderung, um den neuen Preis zu bestimmen. Innerhalb von 28 Tagen vor Ihrem Ankunftsdatum legen wir Ihr ursprüngliches Buchungsdatum zur Preisberechnung zugrunde.